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Sanierungsgebiet

Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist die Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie des Erscheinungsbildes des Gebietes. Die Sanierungssatzung ermöglicht es der Gemeinde, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung unseres Ortsbildes umzusetzen. Das betrifft nicht nur öffentliche Bereiche wie Straßen, Plätze und Grünanlagen, sondern auch private Gebäude. 

Bürgerinnen und Bürger erhalten Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Immobilie, können von Fördermitteln sowie steuerlichen Erleichterungen profitieren und tragen gleichzeitig dazu bei, den Wert und die Attraktivität unseres Wohnumfelds zu steigern.

Die Sanierungssatzung der Gemeinde Siegsdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Siegsdorf“ wurde am 10.02.2026 vom Gemeinderat beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 27.02.2026.

Nachfolgend steht Ihnen die Sanierungssatzung zum Download bereit:

Steuerliche Begünstigungen für Sanierungsprojekte im Sanierungsgebiet

Nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.

Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Gemeinde Siegsdorf benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Siegsdorf abzuschließen.

Der Bescheid dient zur Vorlage bei der Finanzbehörde und ist gebührenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von rund 50,00 bis 75,00 Euro (zzgl. Auslagen für die Postzustellung) erhoben. 

Wir beraten Sie gerne persönlich über die Voraussetzungen zur Antragstellung für Ihr Objekt. Die wichtigsten Hinweise können Sie der nachfolgenden Infobroschüre für Eigentümer im Sanierungsgebiet entnehmen. 

Hinweis

Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen. Diese können eine umfassende steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen. Insoweit sind zusätzliche Erkundigungen beim zuständigen Finanzamt oder bei Steuerfachleuten einzuholen. Die Gemeinde Siegsdorf übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere zu steuerrechtlichen Fragen und haftet nicht für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder finanzieller Auswirkungen.

 

Vorbereitende Untersuchungen zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Siegsdorf“

Mit Beschluss vom 10.12.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegsdorf die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Ortskern Siegsdorf“ eingeleitet. Im Februar 2025 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen per Gemeinderatsbeschluss auf einen Teil von „Untersiegsdorf“ erweitert. Mit der Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde auch der Baustein Klima, Klimaanpassung und Energie eingearbeitet. Die Vorbereitenden Untersuchungen mündeten in ein Neuordnungskonzept, welches mit Zielformulierungen und Einzelmaßnahmen als Sanierungsrahmenplan für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Siegsdorf“ dient. Das Neuordnungskonzept ist damit inhaltliche und planerische Grundlage für die Sanierung, trifft jedoch noch keine Aussagen zur konkreten Umsetzung.

Mit dem Verfahren zur Festlegung eines Sanierungsgebietes werden die Grundlagen zur Inanspruchnahme von Fördermitteln für die vertiefenden Planungen und Umsetzung der Einzelprojekte geschaffen. Für Planung und Umsetzung der Sanierungsprojekte wurde eine Sanierungsfrist von 15 Jahren festgelegt. 

Nachfolgend stehen Ihnen die Vorbereitenden Untersuchungen zum Download bereit:

Datenschutz:

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.rathaus-siegsdorf.de/informationspflichten