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Die Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Siegsdorf

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein theoretischer Planungsprozess, um unsere Wärmeversorgung in Zukunft umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

haben Sie sich schon einmal gefragt, woher die Wärme kommt, wenn Sie Ihr Zuhause im Winter gemütlich warm halten? Oder wie die Gemeinde plant, um sicherzustellen, dass wir alle auch in Zukunft mit ausreichend Wärme versorgt werden?

Genau hier kommt die Kommunale Wärmeplanung ins Spiel! Sie ist eine wichtige Aufgabe unserer Gemeinde, die gewährleistet, dass wir alle auch in Zukunft komfortabel und nachhaltig heizen können.

Die Kommunale Wärmeplanung ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Städte und Gemeinden. Sie hilft dabei, unsere Wärmeversorgung langfristig zu planen und zu verbessern. Dabei geht es nicht nur darum, Wärme effizienter zu nutzen, sondern auch um den Schutz unserer Umwelt. Für Sie als Bürgerinnen und Bürger gibt es vorerst keinen Handlungsbedarf. Die Kommunale Wärmeplanung betrifft vor allem die Planer und Verantwortlichen unserer Gemeinde. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine gute und sinnvolle Sache für unsere Gemeinschaft. Sie sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft warm und gemütlich leben können, ohne dabei unsere Umwelt zu belasten. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!

 

Öffentliche Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Siegsdorf gemäß §13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) 

Am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 hat im Festsaal in Siegsdorf eine Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Siegsdorf stattgefunden. In dieser wurde der Entwurfsstand zum Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. 

Um der Öffentlichkeit die Inhalte des Berichtes und die vorliegenden Ergebnisse näher zu bringen, wird die „Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Siegsdorf“ in der Zeit 

 

vom 14. November 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025,

 

im Internet veröffentlicht. 

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere Akteure sind eingeladen, Stellungnahmen zu den ausgelegten Inhalten abzugeben. 

Abgabe von Stellungnahmen: 

  • per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de
  • persönlich durch Abgabe im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf während der regulären Öffnungszeiten. Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus. Die Unterlagen liegen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während oben angeführten Zeiten

Alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Arbeitsprozess berücksichtigt und fließen in die Finalisierung der Kommunalen Wärmeplanung ein.

Die Gemeinde Siegsdorf bedankt sich für Ihre Mitwirkung an diesem wichtigen Schritt zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung.

 

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten zur Kommunalen Wärmeplanung“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.