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Information Finanzamt Traunstein

Amtliche Bekanntmachung

Bayerische Finanzämter stellen den Versand von Zahlungshinweisen für fällige Vorauszahlungen ein

Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.

Dies betrifft alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, empfiehlt das Finanzamt Traunstein eine der folgenden Optionen:

  • SEPA-Lastschriftverfahren: Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch ein.
  • Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Betrag und Zahlungstermin ein.
  • Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrichten.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.