Information Finanzamt Traunstein

Bayerische Finanzämter stellen den Versand von Zahlungshinweisen für fällige Vorauszahlungen ein
Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.
Dies betrifft alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, empfiehlt das Finanzamt Traunstein eine der folgenden Optionen:
- SEPA-Lastschriftverfahren: Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch ein.
- Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Betrag und Zahlungstermin ein.
- Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrichten.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.