Kommunalwahlen 2026

Informationen zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, Wahl des Gemeinderats Siegsdorf und des Kreistages des Landkreises Traunstein am 08.03.2026
Wir sind bereits in der Vorbereitung zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026.
- Bekanntmachung zur Aufforderung der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für neue Wahlvorschlagsträger
werden fristgerecht am 09. Dezember 2025 an den amtlichen Schaukästen und hier veröffentlicht.
Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Wenn Sie uns als Wahlhelfer/in bei der Durchführung der Wahl unterstützen wollen (Voraussetzung deutscher oder EU-europäischer Mitbürger, 18 Jahre und mindestens zwei Monate wohnhaft in Siegsdorf) melden Sie sich bei uns.
Für die Mithilfe als freiwillige/r Wahlhelfer/in erhalten Sie eine Wahlhelferentschädigung von 50 € wenn Sie vom Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich bekommen bzw. nicht in Beschäftigung z. B. Student oder Rentner sind.
Die Meldung kann online erfolgen über: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/siegsdorf/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/ oder auch gerne per Email an ordnungsamt@siegsdorf.bayern.de
Übermittlungssperre -Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen) erteilt werden. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.
Den Antrag können Sie online einreichen über https://www.buergerservice-portal.de/bayern/siegsdorf/bsp_ewo_uebermittlungssperren/#/
Beantragung und Versand von Briefwahlunterlagen
Wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, können Sie auch für diese Wahl die Briefwahlunterlagen bequem online beantragen. Entweder über die Anwendung in unserem Bürgerserviceportal (Freischaltung voraussichtlich ab 02.02.2026)
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/siegsdorf/bsp_ewo_briefwahl/#/
oder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
Selbstverständlich können Sie Briefwahlunterlagen auch schriftlich über den Antrag auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreiben oder formlos per Email beantragen.
Oder Sie besuchen uns persönlich: Sie finden uns in den neuen Räumen im Erdgeschoss des Rathauses im Amt für Bürger und Soziales.
Wir informieren Sie vorsorglich, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 16.02.2026 möglich ist.