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Kommunalwahlen am 08.03.2026

Amtliche Bekanntmachung

Informationen zu Bekanntmachungen und Briefwahlbeantragung

Die amtlichen Bekanntmachungen für die Kommunalwahl 2026 erfolgen fristgerecht an den amtlichen Schaukästen und werden zusätzlich digital auf der Homepage der Gemeinde Siegsdorf in der Rubrik „Kommunalwahl 2026“ veröffentlicht. In dieser Rubrik werden vom Wahlamt auch alle weiteren wichtigen Informationen zur Kommunalwahl veröffentlicht. 

Ein Abdruck im Gemeindekurier erfolgt nicht mehr.

 

Dies betrifft demnächst:

- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Veröffentlichung ab 12.02.2026)

- Wahlbekanntmachung (Veröffentlichung ab 02.03.2026)

 

Wahlbenachrichtigungen

Bis spätestens 15.02.2026 sollten Sie Ihre amtliche Wahlbenachrichtigung erhalten. Erhalten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt im Rathaus in Verbindung.

 

Briefwahlbeantragung und Versand der Unterlagen

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab 02.02.2026 online über das Bürgerserviceportal beantragt werden oder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.

Oder Sie besuchen uns persönlich ab 16.02.2026: Sie finden uns in den neuen Räumen im Erdgeschoss des Rathauses im Amt für Bürger und Soziales.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung kann der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 16.02.2026 erfolgen!