Sanierungsgebiet "Ortsmitte Siegsdorf"

Mit Einleitungsbeschluss vom 10.12.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegsdorf das Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in der Ortsmitte gestartet.
Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist die Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie des Erscheinungsbildes des Gebietes.
Die Sanierungssatzung ermöglicht es der Gemeinde, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung unseres Ortsbildes umzusetzen. Das betrifft nicht nur öffentliche Bereiche wie Straßen, Plätze und Grünanlagen, sondern auch private Gebäude.
Bürgerinnen und Bürger erhalten Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Immobilie, können von Fördermitteln sowie steuerlichen Erleichterungen profitieren und tragen gleichzeitig dazu bei, den Wert und die Attraktivität unseres Wohnumfelds zu steigern.
Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet sowie die Satzung inklusive Anlagen sind auf unserer Internetseite unter https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/sanierungsgebiet veröffentlicht.
Die Sanierungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Siegsdorf“
Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Gemeinde Siegsdorf gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.02.2026 folgende Satzung:
§ 1
Sanierungsgebiet
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.
Das insgesamt 14,3 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Ortsmitte Siegsdorf“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:2.000, Stand Februar 2026), dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage 1 beigefügt. Die Begründung zur Sanierungssatzung liegt als Anlage 2 bei.
§ 2
Verfahren
Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Hinweise:
Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich auch durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; hier ist ein Durchführungszeitraum von zunächst 15 Jahren bis voraussichtlich Februar 2041 vorgesehen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden (§ 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Die Satzung und der dazugehörige maßstäbliche Lageplan wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben.
Mit der städtebaulichen Planung wurde das Büro Architektin & Stadtplaner im PLANKREIS in 80335 München beauftragt. Im Bauamt der Gemeinde Siegsdorf erhalten Betroffene und Interessierte weitere Auskünfte.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Siegsdorf unter www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Bürgerservice & Politik" – „Bürgerinformation“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/buergerinformation/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Siegsdorf, 11.02.2026
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister