Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen durch Pferdekot.

In den letzten Wochen häufen sich in der Verwaltung die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Verunreinigung von Geh- und Radwegen durch Pferdekot.
Jene Verschmutzungen sorgen nicht nur für negatives Aufsehen bei Fußgängern, Eltern mit Kinderwägen und Radfahrern, sondern stellen ebenfalls ein hygienisches Problem dar. Besonders für Radfahrer stellen diese Verschmutzungen ein erhöhtes Sturzrisiko dar, sobald sie bedingt durch „Gegenverkehr“ zu einer Ausweich- oder Bremsaktion veranlasst werden sollten.
Natürlich sind Pferde ein fester Bestandteil unseres ländlichen Ortsbildes.
Jedoch gebietet es der Anstand den hinterlassenen Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen so rasch als möglich zu entfernen.
Reiter, Pferdeführer und Halter sind rechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihre Tiere verursachte Verschmutzungen beseitigt werden. Zur Reinigung ist es dringend erforderlich, dass geeignete Mittel (z. B. Schaufel, Handbesen, Tüte o. ä.) mitgeführt werden, um den Weg nach dem Ritt oder Spaziergang sauber zu hinterlassen.
Das Nichtentfernen von Pferdekot stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit bezogen auf die gemeindliche Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehbahnreinigungs- und sicherungsverordnung im Gemeindegebiet dar. Verstöße können daher mit einer Geldbuße von bis zu 500 € geahndet werden.
Unsere Bauhof-Mitarbeiter reinigen mit viel Aufwand und Kosten unsere Siegsdorfer Geh- und Radwege. Jede Verschmutzung bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Bauhof-Mitarbeiter und damit für die Allgemeinheit.
Im Rahmen eines erwachsenen, respektvollen, sowie solidarischen Umgangs miteinander, sollte es in Zukunft für die Tierhalter selbstverständlich sein, entsprechende Verschmutzungen eigenverantwortlich zu entfernen!