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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes „Gerhartsreit“ mit integriertem Grünordnungsplan; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gerhartsreit“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gerhartsreit“ in der Fassung vom 10.11.2025 gebilligt.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Wiedernutzung und Nachverdichtung von Flächen innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes zu Wohnzwecken. Geplant ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit ca. 15 Wohnungen.

Der Geltungsbereich liegt im östlich der Staatsstraße 2098 gelegenen Ortsteil Gerhartsreit an der Gerhartsreiter Straße und betrifft die Flur Nrn. 506/0 und 507/0 der Gemarkung Obersiegsdorf. Westlich des Geltungsbereiches liegt das Ferien- & Bildungszentrum Siegsdorf. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen.

Das Verfahren wird nun mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gerhartsreit“ sowie die zugehörige Begründung und die sonstigen auszulegenden Unterlagen in der Zeit


vom 02. Februar 2026 bis einschließlich 06. März 2026


im Internet veröffentlicht und auf

einsehbar.

 

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Siegsdorf, 09.01.2026

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister