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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siegsdorf mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Buchenwald-West“; Bekanntmachung der Genehmigung durch das Landratsamt Traunstein

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 09.12.2025, AZ 4.40-FNP-6-2025, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Buchenwald-West“, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2025 in der Fassung vom 26.06.2025 festgestellt wurde, ohne Auflagen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Westlich des Buchenwaldes und unweit der Autobahnauffahrt „Traunstein / Siegsdorf-Ost“ (112), wurde ein möglicher Standort gefunden, auf dem das BRK seinen zusätzlichen Flächenbedarf für Rettungswache, Bereitschaft, Katastrophenschutz, Zentrum für Fort- und Weiterbildung, Kreiswasserwacht, Kreisbereitschaft Kreisjugendrotkreuz und entsprechende Unterkünfte einschließlich notwendiger Stellplätze abbilden kann.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 BauNVO. Die Zweckbestimmung ist als „Rot-Kreuz-Zentrum“ festgelegt. Weiters wird die Eingrünung des Gebiets ringsum mit Schwerpunkt an der westlichen Flanke zur B306 dargestellt. Aufgrund der Abweichung in der Darstellung des Ursprungsflächennutzungsplanes zum realen Verlauf der öffentlichen Verkehrsfläche wird diese als Hinweis mit in die Planzeichnung mit aufgenommen.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha und schließt die Fl. Nr. 130/0 der Gemarkung Obersiegsdorf ein. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Das vorliegende Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde parallel zum Verfahren der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Buchenwald-West“ geführt.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Buchenwald-West“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bauleitplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann von jedem im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden und jeder kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Siegsdorf, 14.01.2026

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister