Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen" mit integriertem Grünordnungsplan; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten
Die Gemeinde Siegsdorf hat für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ das nach dem BauGB vorgeschriebene Verfahren durchgeführt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 06.05.2025 nebst Begründung inklusive Umweltverträglichkeitsbericht gleichen Datums als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet liegt südwestlich von Siegsdorf an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.
Die bestehenden Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ im Gemeindegebiet Siegsdorf liegen südlich und westlich des Hochregallagers des Werkes, nördlich der Werks-Kläranlage im Übergang zu den Schönungsteichen und nordöstlich der Ortschaft Oberscharam (Habachfeld) in Eisenärzt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung herzustellenden Ausgleichsflächen liegen östlich der Werks-Kläranlagen in Hanglage unterhalb der Georg-Mayr-Straße und östlich des Parkplatzes an der TS 3. Die Lage der Ausgleichsflächen ergibt sich auch aus den beiliegenden Lageplänen.
Das vorliegende Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ wurde parallel zum Verfahren der 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bad Adelholzen geführt.
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Begründung, Umweltverträglichkeitsbericht und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bauleitplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann von jedem im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden und jeder kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Siegsdorf, 10.09.2025
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister