Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Siegsdorf endet zum 31. Dezember 2025. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurde daher eine Neukalkulation durch die Kämmerei vorgenommen.
Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gemeinde Siegsdorf erhebt derzeit eine Wassergebühr von 1,85 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie eine jährliche Grundgebühr für einen…
Anfang Dezember werden alle Hauseigentümer im Gemeindegebiet (ausgenommen die Haushalte im Versorgungsgebiet der Surgruppe) durch die Gemeinde schriftlich aufgefordert, bis spätestens zum 31. Dezember 2025 den Zählerstand des Wasserzählers mitzuteilen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Zählerstand über unser Bürgerserviceportal zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Schreiben.
Kleineinleiter (Hausbesitzer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind) können von der Abwasserabgabe befreit werden, wenn sie eine Kleinkläranlage (eine Einkammergrube reicht aus) betreiben und den Fäkalschlamm regelmäßig von einer Grubenentleerungsfirma in eine dafür geeignete mechanisch-biologische Kläranlage entsorgen lassen. Eine Entleerung im 2-jährigen Abstand ist ausreichend. Ein Nachweis hierüber ist der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Um schon vorweg die Berechnung…
Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1489/2, 842, 927 Gemarkung Bergen, Gemeinde Bergen, Fl. Nrn. 516/2, 277 Gemarkung Staudach-Egerndach, Gemeinde Staudach-Egerndach, für Zwecke der Mineralwassergewinnung, Betriebswasserversorgung und öffentlichen Wasserversorgung, durch die Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH, Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG
Bei Frostgefahr wird das Wasser in den Friedhöfen Siegsdorf und Eisenärzt an den Wasserhähnen wieder abgedreht. Eine Ausnahme gilt für die Funktionsgebäude im neuen Friedhof Siegsdorf und Eisenärzt. Dort können Sie ganzjährig Wasser holen.
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Sprache wählen
Bitte bestätigen sie
Mit Bestätigung sind sie mit der weiteren Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.